Mitgliedschaft im DFBB

Aus der Satzung des Heimatverbandes Banater Berlanddeutschen

II. Absatz: Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Heimatverbandes, die Einzel- oder Rechtsperson sein können, sind:
    a. Ordentliche Mitglieder; sie leisten regelmäßig Beiträge und nehmen durch ihre persönliche Mitarbeit unmittelbar am Verbandsleben teil. Sie sind vollberechtigte Verbandsmitglieder mit passisem und aktivem Wahlrecht.
    b. Unterstützende Mitglieder; sie unterstützen den Verband mit regelmäßigen Beiträgen, ohne sich zur vollen Mitarbeit zur Verfügung zu stellen; sie haben daher kein Stimmrecht.
    c. Ehrenmitglieder; sie werden von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstandes, in Anerkennung ihrer Verdienste um das Banater Berglanddeutschtum gewählt.
  2. Ordentliche und unterstützende Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, wie auch jede juristische Person mit Sitz in Deutschland, wenn deren Zielsetzung mit den Verbandszielen vereinbar ist. Sie erwerben die Mitgliedschaft durch Ausfüllen einer Beitrittserklärung. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann vom Bundesvorstand ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ordentliche und unterstützende Mitglieder sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Sie erhalten das Mitteilungsblatt des Verbandes kostenlos. Ihre Mitgliedschaft schließt die Familienmitglieder ein, zu denen in der Beitrittserklärung Angaben gemacht werden.

Um Mitglied des Heimatverbandes der Banater Berglanddeutschen zu werden müssen Sie eine unterschriebene Beitrittserklärung beim Vereinssitz abgeben oder diese dem Verein per Post zuschicken.

Der Mitgliedsbeitrag ist 30 Euro pro Jahr. In Härtefällen kann eine Ermäßigung gewährt werden. Sie kann beim Bundesvorstand schriftlich oder telefonisch beantragt werden.

Mitglieder bekommen das Mitteilungsblatt kostenlos per Post zugeschickt.
Nichtmitglieder können das Mitteilungsblatt per Anfrage und gegen einer „Unterstützungsspende“ erhalten.

Beitrittserklärung (PDF)

Beitrittserklärung (RTF)